Helfen Sie mit einer Testamentarischen Verfügung. Sie haben folgende Möglichkeiten:
1. Erbeinsetzung (allein oder neben anderen Erben)
Die Olgäle-Stiftung wird (Mit-)Erbin Ihres Nachlasses.
2. Vermächtnis
Sie wenden der Stiftung konkrete Werte zu, z. B. einen Geldbetrag, Wertpapiere, eine Immobilie oder einzelne Gegenstände.
3. Zweckbindung (optional)
Auf Wunsch können Sie festlegen, wofür Ihre Zuwendung eingesetzt werden soll (z. B. Therapien, Klinikclowns, medizinische Geräte etc.). Sprechen Sie uns gerne an.
Als gemeinnützige Organisation ist die Olgäle-Stiftung von der Erbschaftsteuer befreit. Ihre Zuwendung kommt somit voll den Kindern zugute.
Ein handschriftliches oder besser noch notariell beurkundetes Testament ist dafür die Voraussetzungen. Gerne beraten wir Sie bei weiteren Fragen.
Unser Schatzmeister Helmut Irion-von Dincklage klärt gerne Ihre Anliegen bei einem vertraulichen Gespräch.
Kontakt: [email protected]