Es besteht die Möglichkeit, dass Sie uns als (Mit-)Erbe einsetzen oder uns ein Vermächtnis (einzelne Vermögensgegenstände, zum Beispiel einen Geldbetrag, Wertpapiere oder eine Immobilie) zuwenden. Sie können sicher sein, dass wir die uns zugewandten Vermögenswerte Ihrem Willen und unseren satzungsmäßigen Zielen entsprechend in dankbarer Erinnerung verwenden werden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne unser Schatzmeister zur Verfügung. Hier finden Sie weitere Informationen.