Von Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit verschuldete Schädigungen Dritter sind durch die städtische Eigenversicherung abgedeckt. Bei grob fahrlässiger Handlungsweise bleibt der Rückgriff vorbehalten. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. 

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